Bekanntmachung des Beschlusses zur Einleitung eines Verfahrens zur Aufhebung des Bebauungsplanes „Gartenstraße“

Einleitungsbeschluss:
Der Ortsgemeinderat Wolken hat am 27.01.2026 in öffentlicher Sitzung für den Bebauungsplan „Gartenstraße“ ein Aufhebungsverfahren eingeleitet. Der Einleitungsbeschluss vom 27.01.2026 wird hiermit gemäß §2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt gemacht.
Die Aufhebung des Bebaungsplanes wird im Regelverfahren nach dem Baugesetzbuch unter Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange erfolgen.

Ziel des Aufhebungsverfahrens:
Ziel ist das Außerkrafttreten des Bebauungsplanes, so dass zukünftige Bauvorhaben nach den Vorschriften des Innenbereichs (§34 Baugesetzbuch) zu beurteilen sein sollen.

Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans erstreckt sich entlang eines Abschnitts der Gemeindestraße „Gartenstraße“. In nachfolgender Übersichtskarte ist der Geltungsbereich mit dick gestrichelter Umrandung kenntlich gemacht.

Hinweis:
Über die allgemeine Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung erteilt die Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Mosel Auskunft. Ansprechpartnerin sind:
Agnes Dausner; Tel. 02607/49-323

Wolken, den 08.02.2026
(Dienstsiegel)
gez. Norbert Rausch, Ortsbürgermeister

Gemeinde Wolken