Der Ortsgemeinderat traf sich am 17.12.2024 zur letzten Ratssitzung für das Jahr 2024. Die Tagesordnung begann mit Mitteilungen der Verwaltung. Zum Jahresende werden Zähler- stände für Strom- und Erdgaszähler von den Versorgern abgefragt.
Damit werden die Jahresrechnungen erstellt. Der Strombedarf der Ortsgemeinde Wolken inklusive der Straßenbeleuchtung und allen Gebäuden liegt bei ca. 70.000 kWh. Der Erdgasverbrauch für die Gebäude liegt bei ca. 200.000 kWh und der Wasserverbrauch bei ca. 290 m³. Des Weiteren wurde über die für den Bauhof getätigten Anschaffungen, die Reparaturen an Gebäuden und Bushaltestellen, die Beschaffung für EDV, die Baumschneide- und Dachdeckerarbeiten berichtet. Auch über den aktuellen Stand der Baumaßnahme Bassenheimer Straße und der Wasserschäden in der Kita Wildwiese gab es Informationen.
Im nächsten Tagesordnungspunkt ging es um die Auftragsvergabe zur Reparatur der Straße an der Einmündung „In der Eisernen Hand“ Dieser Auftrag wurde an die Fa. Alsdorf vergeben, die auch aktuell an der Bassenheimer Straße arbeitet.
Im Tagesordnungspunkt 3 wurde beschlossen, den Auftrag an die Fa. Spie zur Errichtung von 9 Straßenleuchten im Rahmen des Ausbaus der Bassenheimer Str. zu vergeben. Von den 9 Straßenleuchten sind 3 umlagefähig; 6 Leuchten sind komplett von der Ortsgemeinde zu tragen.
Als nächster Punkt wurde über den Erlass einer Satzung zur Festsetzung der Realsteuerhebe-Sätze für das Jahr 2025 (Hebesatzung) beraten und entschieden. Zunächst wurden vom Vorsitzenden die Zusammenhänge der Hebesätze in Bezug auf die Hebesatzung und den neuen Haushalt 2025 erläutert. Vom Städte- und Gemeindebund Rheinland-Pfalz gibt es die Empfehlung, eine Hebesatzung zu erlassen. Dies ist den neuen Regularien zur Grundsteuer geschuldet. Bisher galten in der Zwischenzeit von Jahresbeginn bis zum Inkrafttreten der neuen Haushaltsatzung die jeweiligen Vorjahreshebesätze weiter. Dies ist laut Gemeindeordnung entsprechend der „vorläufigen Haushaltsführung“ so möglich. Im Zuge der Umstellungen bei der Grundsteuer müssen die Hebesätze in einer Satzung jedoch beschlossen werden, damit diese auch in der Übergangszeit ohne Haushaltsatzung weiter gelten.
Der Haupt- und Finanzausschuss hatte in der Sitzung am 10.12.2024 die Empfehlung ausgesprochen, die Hebesätze für das Haushaltsjahr 2025 anzupassen. Die Mitglieder des Gemeinderates konnten sich nicht entscheiden, diese Empfehlung der höheren Hebesätze in der Satzung festzuschreiben. Die Entscheidung zur Anpassung dieser Sätze soll im Rahmen der Haushaltsberatung in der nächsten Gemeinderatsitzung erfolgen. Der Vorsitzende bat die Fraktionen, sich mit dem Thema für die nächste Sitzung auseinanderzusetzen, da es von Seiten des Haupt- und Finanzausschusses eine klare Empfehlung gibt. Der Gemeinderat entschied daraufhin, die Hebesatzung mit den aus 2024 gültigen Sätzen zu beschließen. Diese Satzung wird nach öffentlicher Bekanntgabe gültig und endet, wenn die Haushaltsatzung 2025 genehmigt und in Kraft tritt.
Im nächsten Tagesordnungspunkt teilte der Vorsitzende mit, welche Aufträge im Jahr 2024 an Mitglieder des Gemeinderates vergeben wurden.
Im abschließenden Punkt „Verschiedenes“ wurde den Mitgliedern der Gemeindeverwaltung für die geleistete Arbeit im Jahr 2024 gedankt.