Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
die Ortsgemeinde möchte Sie über den aktuellen Stand zur verkehrsrechtlichen Situation in der Bassenheimer Straße und der Hauptstraße informieren.
Bis etwa 2005 waren beide Straßen als Kreisstraße eingestuft und unterlagen damit der Zuständigkeit des Landkreises. In dieser Zeit galt die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Mit der späteren Abstufung und der Übertragung der Straßen an die Ortsgemeinde wurde im gesamten Ort eine Tempo‑30‑Zone eingerichtet, die auch diese beiden Straßen einschloss.
Im Jahr 2020 bemängelte der Landesbetrieb Mobilität (LBM) diese Regelung. Laut LBM erfüllen die Bassenheimer Straße und die Hauptstraße aufgrund ihrer Funktion als Verkehrssammelstraßen nicht die Voraussetzungen für eine durchgehende Tempo‑30‑Zone. In der Folge befassten sich Kreisverwaltung und Verbandsgemeinde über mehrere Jahre mit der rechtlichen Bewertung. Nach rund vier Jahren wurde schließlich durch den LBM die Anordnung getroffen, die Tempo‑30‑Regelung in diesen beiden Straßen aufzuheben.
Da die Bassenheimer Straße erneuert wurde, gewährte der LBM der Ortsgemeinde zunächst einen Aufschub für die Umsetzung. Inzwischen hat sich der LBM jedoch erneut an die Verbandsgemeindeverwaltung Rhein‑Mosel gewandt und die zeitnahe Umrüstung der Beschilderung eingefordert.
Die Ortsgemeinde steht nun in engem Austausch mit der Verbandsgemeinde, um die weiteren Schritte abzustimmen und die gesetzlichen Vorgaben umzusetzen. Aus diesem Grund gab es am Montag, 23.03.2026 ein Treffen mit der Ordnungsbehörde, um die Standorte für neue Schilderpfosten sowie die Befestigungsmöglichkeiten festzulegen.
Hierbei ergeben sich voraussichtlich die folgenden Änderungen:
- Die Bassenheimer Straße wird bis kurz vor der Kirche St. Maragetha mit 50 km/h gekennzeichnet.
- An dieser Stelle beginnt ein Bereich, der mit 30 km/h bis hinter die Einmündung „Vor der Bend“ erfolgt.
- Im Weiteren gilt in der „Hauptstraße“ bis zur „Eisernen Hand“ wieder 50 km/h.
- Die Rechts- vor Links-Regelungen werden aufgehoben. Es gilt Vorfahrt auf der „Bassenheimer Straße“ und der „Hauptstraße“.
- In den Nebenstraßen „Vor der Bend“, „Im Park“, „Zum Steinhügel“ und einem Teil der „Gartenstraße“ wird eine Zone 30 km/h eingerichtet.
- In den Nebenstraßen „Gartenstraße“ (zum Teil), „Auf der Höh“, „In den Obstwiesen“, „Zur langen Fuhr“, „Zum Mückenplatz“ und „Am grauen Wäldchen“ wird eine Zone 20 km/h eingerichtet. Gleiches gilt für die Straße Richtung Friedhof und den „Koberner Weg“.
- Die Straße „Zur Wildwiese“ wird aufgrund der dort ansässigen Kindertagesstätte und der Goloringhalle als Verkehrsberuhigte Zone eingerichtet. Dort gilt dann Schrittgeschwindigkeit (in der Regel ca. 4 bis 7 km/h maximal 10 km/h)
In den nächsten Wochen wird die neue Beschilderung umgesetzt. Bereits entfernt wurden auf Anweisung die Zone 30 km/h-Beschilderung an den Ortseingängen und die Halteverbotsschilder in der Bassenheimer Straße.
Alle Verkehrsteilnehmer sind aufgefordert, sich rücksichtsvoll und umsichtig zu verhalten.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
N. Rausch
Ortsbürgermeister

