Einbahnstraßen Regelung „Vor der Bend“

Immer mal wieder kommt die Frage auf, ob die 70mtr. Einfahrt gegen die Einbahnstraße bis zur „Gartenstraße“ reicht?

Das ist nicht der Fall. Die 70mtr. reichen nur bis zu den beiden Querarmen der Straße „Vor der Bend“.

Wer in die „Gartenstraße“ möchte, muss den kleinen Umweg über die „Hauptstraße“ und dann die Einfahrt zur „Gartenstraße“ benutzen.

Zur Verwirrung kam es auch dazu, da ein Schild „Absolutes Halteverbot“ falsch herum aufgestellt war, oder gedreht wurde.

Das ist zwischenzeitlich aber korrigiert worden.

B. Maas

(1. Beigeordneter)

Gemeinde Wolken