Der Verwaltungsrat verwaltet das kirchliche Vermögen in der Kirchengemeinde. Zur Bildung dieses Rates werden aus den Dörfern der Kirchengemeinden Wahlvorschläge bis zum 01.03.2026 entgegen genommen. Im Anschluss wähl der Pfarrgemeinderat die Mitglieder dieses Gremiums.

