In den kommenden Tagen werden die Beitragsbescheide zum wiederkehrenden Straßenausbaubeitrag verschickt. Die Erhebung erfolgt auf Grund des Kommunalabgabengesetzes RLP sowie der Ausbaubeitragssatzung der Ortsgemeinde Wolken.
Der Ausbaubeitrag des Jahres 2024 ermittelt sich nach den tatsächlich im Abrechnungsjahr entstandenen beitragsfähigen Kosten für den Straßenausbau der „Bassenheimer Straße“, abzüglich eines Gemeindeanteils von 30 %. Die verbleibenden umlagefähigen Kosten werden auf die beitragspflichtigen Grundstücke in der Abrechnungseinheit verteilt. Der abzurechnenden Maßnahme liegt ein vom Ortsgemeinderat Wolken in öffentlicher Gemeinderatssitzung beschlossenes Ausbauprogramm zugrunde. Der Beitragssatz für das Abrechnungsjahr 2024 wurde mit 0,95796 €/m² beitragspflichtiger Fläche ermittelt.
Die Ausbaubeiträge werden 3 Monate nach Bekanntgabe der Bescheide fällig. Der Fälligkeitstag ist auf den Beitragsbescheiden angegeben.
Beitragsmaßstab ist die Grundstücksfläche mit Zuschlägen für Vollgeschosse nach der geltenden Ausbaubeitragssatzung der Ortsgemeinde Wolken. Diese kann unter www.vgrm.de „Bürgerservice Ortsrecht“ eingesehen werden. Die Ermittlung der individuellen beitragspflichtigen Fläche können Sie Ihrem letzten Feststellungsbescheid entnehmen.