Abrechnung des Jahres 2025
Die diesjährige Beitragsbescheide zum wiederkehrenden Straßenausbaubeitrag werden voraussichtlich ab Mitte Februar verschickt. Die Erhebung erfolgt auf Grund des Kommunalabgabengesetzes RLP sowie der Ausbaubeitragssatzung der Ortsgemeinde Wolken. Der Ausbaubeitrag des Jahres 2025 ermittelt sich nach den tatsächlich im Abrechnungsjahr entstandenen beitragsfähigen Kosten für den Straßenausbau der „Bassenheimer Straße“, abzüglich eines Gemeindeanteils von 30%.
Die verbleibenden umlagefähigen Kosten werden auf die beitragspflichtigen Grundstücke in der Abrechnungseinheit verteilt. Der abzurechnenden Maßnahme liegt ein vom Ortsgemeinderat Wolken in öffentlicher Gemeinderatssitzung beschlossenes Ausbauprogramm zugrunde.
Der Beitragssatz für das Abrechnungsjahr 2025 wurde mit 0,89104€/qm beitragspflichtiger Fläche ermittelt und liegt damit leicht unter dem Niveau des Jahres 2024 (0,95796€/qm).
Die Ausbaubeiträge werden 3 Monate nach Bekanntgabe der Bescheide fällig. Der Hauptfälligkeitstag wird auf den Beitragsbescheiden angegeben. Die Hauptfälligkeit des Betrages wird somit voraussichtlich im Mai 2026 liegen. Sollte der angeforderte Betrag nicht ein einer Summe zur Hauptfälligkeit gezahlt werden können, ist es auch möglich, diesen innerhalb des 3-monatigen Zeitraums nach Erhalt des Abgabebescheides in anteiligen Beträgen ohne gesonderten Antrag zu zahlen.
Beitragsmaßstab ist die Grundstücksfläche mit Zuschlägen für Vollgeschosse nach der geltenden Ausbaubeitragssatzung der Ortsgemeinde Wolken. Diese kann unter www.vgrm.de – Bürgerservice – Ortsrechts eingesehen werden. Die Ermittlung der individuellen beitragspflichtigen Fläche können Sie Ihrem letzten Feststellungsbescheid entnehmen.
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