Bericht aus der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 10.12.2024

Der Ausschuss traf sich, um die derzeitige Haushaltsituation zu besprechen und über den neuen Haushalt 2025 zu beraten.

In Tagesordnungspunkt 4 wurde auf den aktuellen Haushalt 2024 eingegangen. Insbesondere wurde von der einmaligen Situation einer hohen Gewerbesteuerzahlung berichtet. Hierzu wurde erläutert, dass dies auch auf das Haushaltsjahr 2025 Auswirkungen hat, da sich hier-durch die Steuerkraftmesszahl erhöht. Somit ergeben sich höhere Umlagen, die an die Verbandsgemeinde Rhein-Mosel und den Kreis Mayen-Koblenz zu zahlen sind. Für diese Position wurde eine Rückstellung gebildet, damit die Auswirkungen im Haushalt 2025 nahezu ausgeglichen werden können. Die im Jahr 2025 in Summe ca. 3% höheren Umlagen für Kreis- und Verbandsgemeinde im Vergleich zu 2024 können durch die Rückstellung jedoch nicht ausgeglichen werden.

Tagesordnungspunkt 5 behandelte den Haushalt 2025. Im Vorfeld der Sitzung hatte sich der Haupt- und Finanzausschuss in vorherigen Sitzungen beraten und Projekte priorisiert. Die einzelnen Maßnahmen wurden jetzt in den neuen Haushalt für 2025 aufgenommen, der in der Sitzung besprochen wurde. Der Entwurf sieht für den Ergebnishaushalt Erträge in Höhe von 2.074.335 € vor. Die Aufwendungen belaufen sich auf 2.347.300 €. Damit ergibt sich ein Jahresergebnis für den Ergebnishaushalt von -311.665€.

Die Hintergründe zu diesem Ergebnis wurden erläutert. Des Weiteren wurden besprochen, dass viele Ansätze reduziert oder in das Jahr 2026 verschoben werden müssen. Außerdem wurde erläutert, dass eine Anhebung der Hebesätze für die Grundsteuer B alternativlos ist. Die Aufsichtsbehörden, die für die Genehmigung der Haushalte zuständig sind, achten darauf, dass die Gemeinden ausgeglichene Haushalte vorlegen. Dies ist auch eine Vorgabe aus der Gemeindeordnung.

Im weiteren Verlauf der Sitzung wurden die einzelnen Maßnahmen vorgestellt, diskutiert und zum Teil angepasst. Auch wurde intensiv über die neuen Hebesätze für die Grundsteuer A und B gesprochen. Der Gewerbesteuerhebesatz soll unverändert bleiben. Der Haushaltsentwurf wurde dahingehend angepasst, dass die Grundsteuer A von 500 auf 750 v. H. und die Grundsteuer B von 550 auf 700 v.H. angehoben werden soll. Dabei erfolgt die Anpassung der Grundsteuer A aufgrund der ab 01.01.2025 neuen Berechnung für die Ortsgemeinde ergebnisneutral. Dies ist bei der Grundsteuer B anders und soll zu verbesserten Einnahmen von ca. 60.000 € führen.

In Summe konnte mit den vielen Änderungen und den neuen Grundsteuerhebesätzen das negative Ergebnis auf ca. -130.000 € angepasst werden.

Abschließend wurde über das Ergebnis zum Haushalt 2025 abgestimmt und festgelegt, dass dieser Ansatz für die Bürgerinnen und Bürger veröffentlicht werden soll. Das Ergebnis der Abstimmung war einstimmig für diesen Vorschlag.

Gemeinde Wolken